Warum kann ich den Personenkreis der Zusatzfreigabe begrenzen?

Bilder mit Minderjährigen brauchen besondere Vorsicht. Deshalb kann der Fotograf die Zusatzfreigabe zum Beispiel nur für Erwachsene anbieten oder auch für Minderjährige, wenn die erforderliche Sorge- oder Vertretungsbefugnis sauber geklärt ist. Angenommen, der Fotograf ist innerhalb einer Kollektion nur an den Bildrechten für Bilder mit Erwachsenen Personen interessiert: dann ist es nicht nötig, die umfangreichere Minderjährigen-/Sorgeberechtigten-Prüfung zu durchlaufen und der Prozess wird somit vereinfacht.