Bilder mit Minderjährigen brauchen besondere Vorsicht. Deshalb kann der Fotograf die Zusatzfreigabe zum Beispiel nur für Erwachsene anbieten oder auch für Minderjährige, wenn die erforderliche Sorge- oder Vertretungsbefugnis sauber geklärt ist. Angenommen, der Fotograf ist innerhalb einer Kollektion nur an den Bildrechten für Bilder mit Erwachsenen Personen interessiert: dann ist es nicht nötig, die umfangreichere Minderjährigen-/Sorgeberechtigten-Prüfung zu durchlaufen und der Prozess wird somit vereinfacht.